Ausbildungsvergütung
Neue Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk ab 01.09.2010
Man hat sich mit Wirkung zum 01. September 2010 auf folgende Vergütungsstufen verständigt, wobei die Ausbildungsvergütungen für Ostdeutschland (ohne Ost-Berlin) stufenweise an die Ausbildungsvergütungen für Westdeutschland wie folgt angepasst werden sollen:
Neue Ausbildungsvergütungen ab 2010 |
|||
West und Ost-Berlin |
|||
|
|
ab 01.09.2010 |
||
|
1. Lehrjahr
|
400 €
|
||
|
2. Lehrjahr
|
500 €
|
||
|
3. Lehrjahr
|
600 €
|
||
Ost ohne Ost-Berlin |
|||
|
|
ab 01.09.2010 |
ab 01.09.2011 |
ab 01.09.2012 |
|
1. Lehrjahr
|
360 €
|
380 €
|
400 €
|
|
2. Lehrjahr
|
420 €
|
460 €
|
500 €
|
|
3. Lehrjahr
|
500 €
|
550 €
|
600 €
|
An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass für die Ausbildungsverhältnisse zur/zum Fachfrau/-mann für Systemgastronomie – insbesondere in Schleswig-Holstein – diese Ausbildungsvergütungen ebenfalls Anwendung finden und dass der Landesinnungsverband Schleswig-Holstein empfiehlt die Ausbildungsvergütungen jeweils um 50 € zu erhöhen, woraus sich folgende Ausbildungsvergütungen ergeben:
Empfehlung in Schleswig-Holstein Ausbildung Fachfrau/-mann Systemgastronomie |
|
|
1. Lehrjahr
|
450 €
|
|
1. Lehrjahr
|
550 €
|
|
2. Lehrjahr
|
650 €
|
Neben einigen redaktionellen Anpassungen wurden insbesondere auch folgende Änderungen vereinbart:
§ 5 Mehrarbeit/Nacharbeit
Mehrarbeit von Auszubildenden (Lehrlinge) nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist die über die wöchentliche Arbeitszeit nach § 4 hinausgehende Arbeitszeit. (§ 4 lautet: Die betriebliche Ausbildungszeit der Auszubildenden (Lehrlinge) richtet sich nach der tariflichen Arbeitszeit für Arbeitnehmer auf Landesebene). Damit gilt auch für die Auszubildenden die in den jeweiligen Tarifverträgen vereinbarten Wochenarbeitszeiten (Hamburg/Schleswig-Holstein: 38,5 Stunden, Mecklenburg-Vorpommern: 40 Stunden).
Weiterhin wurden die Zuschläge neu vereinbart
- Mehrarbeitsstunden, die nicht durch Freizeit ausgeglichen werden (max. 8 Stunden) oder
- Arbeit an Sonn- und Feiertage oder
- Nachtarbeitsstunden (im Rahmen der ges. Bestimmungen vor 4.00 Uhr)
werden mit folgendem Zuschlag bezahlt
im 1. Ausbildungsjahr 2,00 Euro
im 2. Ausbildungsjahr 2,50 Euro
im 3. Ausbildungsjahr 3,00 Euro
im 2. Ausbildungsjahr 2,50 Euro
im 3. Ausbildungsjahr 3,00 Euro
- Mehrarbeitsstunden an Sonn- und Feiertagen oder
- Mehrarbeitsstunden in der Nacht oder
- Mehrarbeitsstunden in der Nacht an Sonn- und Feiertagen
- Nachtarbeitsstunden an Sonn- und Feiertagen
werden mit folgendem Zuschlag bezahlt:
im 1. Ausbildungsjahr 4,00 Euro
im 2. Ausbildungsjahr 5,00 Euro
im 3. Ausbildungsjahr 6,00 Euro
