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Ausbildungsvergütung

Neue Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk ab 01.09.2010

Man hat sich mit Wirkung zum 01. September 2010 auf folgende Vergütungsstufen verständigt, wobei die Ausbildungsvergütungen für Ostdeutschland (ohne Ost-Berlin) stufenweise an die Ausbildungsvergütungen für Westdeutschland wie folgt angepasst werden sollen:

Neue Ausbildungsvergütungen ab 2010

West und Ost-Berlin

 

ab 01.09.2010

1.   Lehrjahr 
400 €
2.   Lehrjahr 
500 €
3.   Lehrjahr 
600 €

Ost ohne Ost-Berlin

 

ab 01.09.2010

ab 01.09.2011

ab 01.09.2012

1.   Lehrjahr
360 €
380 €
400 €
2.   Lehrjahr 
420 €
460 €
500 €
3.   Lehrjahr 
500 €
550 €
600 €

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass für die Ausbildungsverhältnisse zur/zum Fachfrau/-mann für Systemgastronomie – insbesondere in Schleswig-Holstein – diese Ausbildungsvergütungen ebenfalls Anwendung finden und dass der Landesinnungsverband Schleswig-Holstein empfiehlt die Ausbildungsvergütungen jeweils um 50 € zu erhöhen, woraus sich folgende Ausbildungsvergütungen ergeben:
 

Empfehlung in Schleswig-Holstein Ausbildung Fachfrau/-mann Systemgastronomie

1.   Lehrjahr 
450 €
1.   Lehrjahr 
550 €
2.   Lehrjahr 
650 €

Neben einigen redaktionellen Anpassungen wurden insbesondere auch folgende Änderungen vereinbart: 

§ 5 Mehrarbeit/Nacharbeit

Mehrarbeit von Auszubildenden (Lehrlinge) nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist die über die wöchentliche Arbeitszeit nach § 4 hinausgehende Arbeitszeit. (§ 4 lautet: Die betriebliche Ausbildungszeit der Auszubildenden (Lehrlinge) richtet sich nach der tariflichen Arbeitszeit für Arbeitnehmer auf Landesebene). Damit gilt auch für die Auszubildenden die in den jeweiligen Tarifverträgen vereinbarten Wochenarbeitszeiten (Hamburg/Schleswig-Holstein: 38,5 Stunden, Mecklenburg-Vorpommern: 40 Stunden). 

Weiterhin wurden die Zuschläge neu vereinbart 

  • Mehrarbeitsstunden, die nicht durch Freizeit ausgeglichen werden (max. 8 Stunden) oder
  • Arbeit an Sonn- und Feiertage oder
  • Nachtarbeitsstunden (im Rahmen der ges. Bestimmungen vor 4.00 Uhr)
 werden mit folgendem Zuschlag bezahlt
 
im 1. Ausbildungsjahr      2,00 Euro
im 2. Ausbildungsjahr      2,50 Euro
im 3. Ausbildungsjahr      3,00 Euro 
  • Mehrarbeitsstunden an Sonn- und Feiertagen oder
  • Mehrarbeitsstunden in der Nacht oder
  • Mehrarbeitsstunden in der Nacht an Sonn- und Feiertagen
  • Nachtarbeitsstunden an Sonn- und Feiertagen
werden mit folgendem Zuschlag bezahlt:

im 1. Ausbildungsjahr      4,00 Euro
im 2. Ausbildungsjahr      5,00 Euro
im 3. Ausbildungsjahr      6,00 Euro


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