Gesellenprüfung Bäcker/in
Die Gesellenprüfung, Abschlussprüfung erstreckt sich auf die aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildungwesentlich ist.
In Teil A der Prüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens acht Stunden vier Arbeitsaufgaben durchführen sowie während dieser Zeit in insgesamt 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen. Hierfür kommen folgende Arbeitsaufgaben in Betracht:
- Herstellen von Sauerteigbrot,
- Herstellen von Kleingebäck unterschiedlicher Teigeund unterschiedlicher Formen,
- Herstellen von Backwarensnacks, Partykleingebäckoder kleinen Gerichten,
- Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen oder Massen,
- Herstellen einer Torte.
In Teil B der Prüfung soll der Prüfling Aufgaben aus folgenden Prüfungsbereichen schriftlich bearbeiten:
- Warenwirtschaft und Produktionstechnik von Backwaren und kleinen Gerichten,
- Betriebswirtschaftliches Handeln,
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
- Warenwirtschaft und Produktionstechnik von Backwarenund kleinen Gerichten und
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt.
- Warenwirtschaft und Produktionstechnik von Backwaren und kleinen Gerichten 180 Minuten,
- Betriebswirtschaftliches Handeln 120 Minuten,
- Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten.
- Warenwirtschaft und Produktionstechnik von Backwaren und kleinen Gerichten 50 Prozent,
- Betriebswirtschaftliches Handeln 30 Prozent,
- Wirtschafts- und Sozialkunde 20 Prozent.
Die Prüfung ist bestanden, wenn
- im Prüfungsteil A und
- im Prüfungsteil B
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