Zwischenprüfung Fachverkäufer/in Bäckerei
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die für die ersten 18 Ausbildungsmonate aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan1 zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
In insgesamt höchstens drei Stunden soll der Prüfling drei praktische Aufgaben bearbeiten. Dabei soll er zeigen, dass er
- Kundenwünsche beachten,
- Arbeitsschritte planen,
- Anlagen, Geräte und Maschinen nutzen,
- Ergebnisse kontrollieren,
- Gesichtspunkte der Hygiene, des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit berücksichtigen
Die Anforderungen sollen an folgenden praktischen Aufgaben nachgewiesen werden:
- Durchführen eines Verkaufsgespräches unter Berücksichtigung produktbezogener Warenkunde
- Herstellen eines Produktes und eines Werbemittels und
- Herrichten und Präsentieren von Waren
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