Abschlussprüfung Fachverkäufer/in Bäckerei
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Im praktischen Teil der Prüfungsoll der Prüfling in insgesamt höchstens acht Stunden vier praktische Aufgaben durchführen. Dabei soll er zeigen, dass er
- Kunden beraten, Waren verkaufen und transportfähig verpacken sowie Rechnungen erstellen,
- Bestellungen aufnehmen und unter Beachtung besonderer Kundenwünsche bearbeiten,
- Werbemittel herstellen sowie Ware dekorieren und präsentieren,
- wirtschaftliche, technische, ökologische und lebensmittelrechtliche Vorgaben, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Gesichtspunkte der Hygiene und des Umweltschutzes berücksichtigen
Zum Nachweis der Anforderungen kommen im Schwerpunkt Bäckerei insbesondere in Betracht:
- Dekorieren und verkaufsförderndes Präsentieren von Backwaren unter Einsatz eines selbst hergestellten Werbemittels
- Durchführen eines themenbezogenen Beratungs- und Verkaufsgespräches
- Durchführen von Verkaufshandlungen, Schneiden, Zusammenstellen und Verpacken von Waren nach Kundenwünschen und
- Herstellen eines anlassbezogenen Büffets unter Verwendung von Backwaren und selbsthergestellten Snacks.
- Umgang mit Waren, Verkauf und Beratung, unter Berücksichtigung des Schwerpunktes
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Für den Prüfungsbereich Wirtschaft und Sozialkunde kommen Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
- Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt.
- Umgang mit Waren, Verkauf und Beratung, unter Berücksichtigung des Schwerpunktes 150 Minuten
- Betriebswirtschaftliches Handeln 90 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten.
- Umgang mit Waren, Verkauf und Beratung, unter Berücksichtigung des Schwerpunktes 50 Prozent
- Betriebswirtschaftliches Handeln 30 Prozent
- Wirtschafts- und Sozialkunde 20 Prozent.
Die Prüfung ist bestanden, wenn im praktischen Teil der Prüfung und im schriftlichen Teil der Prüfung jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In keinem Prüfungsbereich dürfen ungenügende Leistungen erbracht worden sein.
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