Aufgaben des Landesinnungsverbandes
Die Aufgaben eines Landesinnungsverbandes ergeben sich vom Grundsatz her aus der Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks) sowie aus der vom Wirtschaftsministerium genehmigten Satzung des Landesinnungsverbandes.
Die Satzung des Landesinnungsverbandes des Bäcker- und Konditorenhandwerks Mecklenburg-Vorpommern bestimmt in § 3 folgende Aufgaben für den Verband:
§ 3
Aufgaben
(1) Der Verband hat die Aufgabe,
- die Interessen des Bäcker-, Konditoren- und Müllerhandwerks wahrzunehmen,
- die angeschlossenen Innungen in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen,
- den Behörden Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten sowie ihnen auf Verlangen Gutachten zu erstatten.
