Lebensmittelhygiene
Seit dem 01.01.2006 gilt EU-weit ein neues Lebensmittelrecht. Die bisherige Lebensmittelhygiene-Verordnung wurde durch die Verordnung EG 852/2004 ersetzt. Für das Bäcker- und Konditorenhandwerk ergeben sich durch diese Umstellung einige rechtliche Änderungen. Immer häufiger stehen Lebensmittel im Mittelpunkt der Kritik. Gesetzliche Vorschriften für Hygienestandards stellen viele Unternehmer vor neue Herausforderungen; so verlangt die Lebensmittelhygieneverordnung von allen lebensmittelproduzierenden Betrieben Hygiene–Eigen–Kontrollen und regelmäßige Belehrungen der Mitarbeiter.
Aus unserem Dienstleistungsangebot
Hygiene-Check vor Ort
- Begehung vor Ort, schriftliche Dokumentation festgestellter Abweichungen, Fotodokumentation der Hygienestandards während der Herstellung etc.
- Erarbeitung des betrieblichen Organigramms, Gefährdungsermittlung, Festlegung von Basismaßnahmen, Beschreigung von Reinigungsmittel/-geräten, Integration von Betriebsanweisung/Checklisten etc. in Form eines Handbuches
- Begehung der Betriebsstätte, Fotodokumentation der schulungsrelevanten Themen, Unterweisung der Mitarbeiter nach EG-Nr. 852/2004, Unterweisung der Mitarbeiter nach § 42 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz, Unterweisung der Mitarbeiter in die Reinigungspläne, Betriebsanweisungen etc.
- 4 Termine pro Jahr, praktische Mitarbeit in der Produktion zur Mitarbeiterinformation, Erstellung eines Mängelprotokolls inkl. Fotodokumention über festgestellte Abweichungen
Mehr Info
â–º unter www.sbg-baecker-nord.deNeuste Einträge
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