Arbeitssicherheit
Seit 1999 gelten für alle Betriebe - unabhängig von ihrer Größe - die Unfallverhütungsvorschriften (BGVen) der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN). In den Unfallverhütungsvorschriften BGV A2 "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ist die sicherheitstechnische Betreuung für jeden Betrieb als verpflichtend festgeschrieben. Dabei wurde in der Vergangenheit unterschieden zwischen Kleinstbetrieb mit weniger als 10 Vollarbeitnehmern und dem Betrieb mit mehr als 10 Vollarbeitnehmern.
Aus unserem Dienstleistungsangebot
Betriebegehung
- Betriebs- und Standortbegehung zur Festlegung der betriebsspezifischen Problemfelder
Betriebliche Betreuung
- Durchführung der Gefährdungsanalyse, Pflege der Gesamtdokumentation für den betrieblichen Arbeitsschutz sowie der Gefährdungsbeurteilung, Mitarbeiterschulung, Prävention im Gesundheitsschutz, Kontakt zu Behörden etc.
Erstellung des Explosionsschutzdokument
- Das Explosionsschutzdokument ist ein Baustein der systematischen Gefährdungsbeurteilung im Explosionsschutz. In ihm müssen die Ergebnisse der Analyse der Explosionsgefahren, deren Bewertung sowie die unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange getroffenen technischen, organisatorischen udn personellen Maßnahmen festgehalten werden.
Mehr Info
â–º unter www.sbg-baecker-nord.de
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