Auszug aus den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck
Besondere Beurteilungsmerkmale für Kleingebäck
Wird Kleingebäck mit den folgenden Verkehrsbezeichnungen in den Verkehr gebracht, entspricht es den jeweiligen Beurteilungsmerkmalen.
1. Weizenbrötchen
Weizenbrötchen werden aus mindestens 90 Prozent Weizenmehl hergestellt.
2. Weizenmischbrötchen
Weizenmischbrötchen werden aus mehr als 50, jedoch weniger als 90 Prozent Weizenmehl hergestellt.
3. Roggenbrötchen
Roggenbrötchen werden aus mindestens 50 Prozent Roggenmehl hergestellt.
4. Weizenvollkornbrötchen
Weizenvollkornbrötchen werden aus mindestens 90 Prozent Weizenvollkornerzeugnissen hergestellt.
5. Vollkornbrötchen
Vollkornbrötchen werden aus mindestens 90 Prozent Roggen- und Weizenvollkornerzeugnissen in beliebigem Verhältnis zueinander hergestellt. Weizenroggenvollkornbrötchen werden aus mehr als 50 Prozent Weizenvollkornerzeugnissen hergestellt.
6. Weizenschrotbrötchen
Weizenschrotbrötchen werden aus mindestens 90 Prozent Weizenbackschrot hergestellt.
7. Schrotbrötchen
Schrotbrötchen werden aus mindestens 90 Prozent Roggen- und Weizenbackschrot in beliebigem Verhältnis zueinander hergestellt. Weizenroggenschrotbrötchen werden aus mehr als 50 Prozent Weizenbackschrot hergestellt.
8. Toastbrötchen
Toastbrötchen werden aus mindestens 90 Prozent Weizenmehl hergestellt. Weizenvollkorntoastbrötchen werden aus mindestens 90 Prozent Weizenvollkornerzeugnissen hergestellt. Weizenmischtoastbrötchen werden aus mehr als 50 Prozent, jedoch weniger als 90 Prozent Weizenmehl hergestellt. Vollkorntoastbrötchen werden aus mindestens 90 Prozent Weizen-/Roggenvollkornerzeugnissen in beliebigem Verhältnis zueinander hergestellt.
9. Mehrkornbrötchen, Dreikornbrötchen, Vierkornbrötchen usw.
Mehrkornbrötchen, Dreikornbrötchen, Vierkornbrötchen usw. werden aus mindestens einer Brotgetreideart sowie aus mindestens einer anderen Getreideart, insgesamt aus drei oder entsprechend mehr verschiedenen Getreidearten hergestellt. Jede Getreideart ist mindestens mit 5 Prozent enthalten. Mehrkorntoastbrötchen werden entsprechend hergestellt.
10. Haferbrötchen, Reisbrötchen, Maisbrötchen, Hirsebrötchen, Buchweizenbrötchen, Gerstenbrötchen
Bei Haferbrötchen, Reisbrötchen, Maisbrötchen, Hirsebrötchen, Buchweizenbrötchen, Gerstenbrötchen beträgt der Anteil der namengebenden anderen Getreideart mindestens 20 Prozent.
11. Dinkelbrötchen, Triticalebrötchen
Dinkelbrötchen, Triticalebrötchen werden aus mindestens 90 Prozent Dinkel- bzw. Triticaleerzeugnissen hergestellt.
12. Laugengebäck wie Laugenbrezeln, Laugenbrötchen, Laugenstangen
Laugengebäck wie Laugenbrezeln, Laugenbrötchen, Laugenstangen wird aus mehr als 50 Prozent Weizenerzeugnissen hergestellt; die Außenseite des geformten Teiges wird vor dem Backen mit wäßriger Natronlaugebehandelt. Ein Zusatz von Zucker ist nicht üblich.

